Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2021 · AGB als PDF herunterladen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Gerlinde Oberndorfer, MTD erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind selbst bei Kenntnis unwirksam, es sei denn, diese werden von Gerlinde Oberndorfer, MTD ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Die Angebote von Gerlinde Oberndorfer, MTD sind freibleibend und unverbindlich.
2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
2.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich mittels Angebot und Auftragsbestätigung vereinbart. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Gerlinde Oberndorfer, MTD.
2.2. Alle Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD (insbesondere Anbote, Konzepte, Entwürfe, Vorschläge, Grafiken, Skizzen, Animationen, Bildbearbeitungen, Farbabdrucke, Berichte, Zeitpläne, Leistungsbeschreibungen und elektronische Daten) sind vom Auftraggeber binnen 10 Werktagen nach Übergabe zu überprüfen und freizugeben. Erfolgt binnen zehn Tagen keine Rückmeldung, gilt dies als Freigabe durch den Auftraggeber.
2.3. Die Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD sind teilbar.
2.4. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist nach freiem Ermessen berechtigt, den Auftrag selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung").
2.5. Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl von Gerlinde Oberndorfer, MTD entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers. Gerlinde Oberndorfer, MTD wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
2.6. Werden Leistungen an Dritte im Wege der Substitution vergeben, haftet Gerlinde Oberndorfer, MTD nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechterfüllung der Leistung.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Gerlinde Oberndorfer, MTD auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und diese von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, Kenntnis erlangt. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Gerlinde Oberndorfer, MTD bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.3. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber leistet Gewähr dafür, dass die Gerlinde Oberndorfer, MTD zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und hält Gerlinde Oberndorfer, MTD diesbezüglich schad- und klaglos; der Auftraggeber hat Gerlinde Oberndorfer, MTD sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Gerlinde Oberndorfer, MTD von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Gerlinde Oberndorfer, MTD zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1. Alle Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD, einschließlich sämtlicher Unterlagen, auch einzelne Teile daraus, verbleiben im Eigentum von Gerlinde Oberndorfer, MTD und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
5.2. Die Urheberrechte an sämtlichen von Gerlinde Oberndorfer, MTD und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Ergebnissen (insbesondere Anbote, Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Animationen, Bildbearbeitungen, Farbabdrucke, Berichte, Zeitpläne, Leistungsbeschreibungen und elektronische Daten) verbleiben bei Gerlinde Oberndorfer, MTD. Der Auftraggeber erlangt durch vollständige Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars eine auf den vereinbarten Zweck, auf die vereinbarte Dauer sowie auf das Gebiet der Republik Österreich beschränkte Werknutzungsbewilligung; vor vollständiger Bezahlung ist eine Nutzung nur auf jederzeitigen Widerruf gestattet. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Gerlinde Oberndorfer, MTD zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung von Gerlinde Oberndorfer, MTD – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Unterlagen – gegenüber Dritten.
5.3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gerlinde Oberndorfer, MTD und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
5.4. Für die Nutzung von Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Gerlinde Oberndorfer, MTD erforderlich. Dafür steht Gerlinde Oberndorfer, MTD und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
5.5. Der Verstoß des Auftraggebers gegen die vorgenannten Bestimmungen berechtigt Gerlinde Oberndorfer, MTD zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.
6. Präsentationen
6.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht Gerlinde Oberndorfer, MTD ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Gerlinde Oberndorfer, MTD für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
6.2. Erhält Gerlinde Oberndorfer, MTD nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, in deren Eigentum sowie alle Verwertungsrechte bei dieser. Der (potentielle) Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – zu nutzen oder anderweitig zu verwerten; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Gerlinde Oberndorfer, MTD zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Gerlinde Oberndorfer, MTD nicht zulässig.
6.3. Ebenso ist dem (potentiellen) Auftraggeber die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der (potentielle) Auftraggeber keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
6.4. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist jedenfalls berechtigt, präsentierte Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
7. Gewährleistung
7.1. Gerlinde Oberndorfer, MTD leistet dafür Gewähr, dass ihre Leistungen branchenüblichen Standards entsprechen.
7.2. Der Auftraggeber hat die Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel binnen 10 Werktagen schriftlich mitzuteilen.
7.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird einvernehmlich abbedungen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.
8. Haftung, Schadenersatz
8.1. Gerlinde Oberndorfer, MTD haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Gerlinde Oberndorfer, MTD beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2. Gerlinde Oberndorfer, MTD übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten und Informationen sowie der darauf basierenden Gutachten, Analysen, Berichte.
8.3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.4. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Gerlinde Oberndorfer, MTD zurückzuführen ist.
8.5. Sofern Gerlinde Oberndorfer, MTD Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Gerlinde Oberndorfer, MTD diese an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1. Gerlinde Oberndorfer, MTD sowie der Auftraggeber verpflichten sich, über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Umfang und praktische Tätigkeit des jeweiligen Vertragspartners erhalten, Stillschweigen zu bewahren.
9.2. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
9.3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
9.4. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Gerlinde Oberndorfer, MTD Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.5. Gerlinde Oberndorfer, MTD verweist auf ihre Datenschutzerklärung auf dieser Website.
10. Organisation von Veranstaltungen
Für den Fall, dass Gerlinde Oberndorfer, MTD mit der Organisation einer Veranstaltung beauftragt wird, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen, welche im Falle eines Widerspruches zu den vorgenannten Bestimmungen diesen vorgehen:
10.1. Verhältnis Auftragnehmer – Auftraggeber
10.1.1. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen.
10.2. Leistung – Leistungsumfang
10.2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus schriftlichen Vereinbarungen. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner.
10.2.2. Der Auftraggeber stellt Gerlinde Oberndorfer, MTD unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
10.2.3. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus ist Gerlinde Oberndorfer, MTD berechtigt, den Veranstaltungsablauf ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verändern, sofern die Änderung keinen Aufschub duldet und für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich ist.
10.2.4. Soweit Gerlinde Oberndorfer, MTD Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmen.
10.2.5. In diesem Fall holt Gerlinde Oberndorfer, MTD auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmen ein. Die Auswahl der von Gerlinde Oberndorfer, MTD vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch den Auftraggeber, wenn dieser es wünscht, durch Gerlinde Oberndorfer, MTD.
10.3. Steuern und finanzielle Abwicklung
10.3.1. Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10.3.2. Die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Beträge werden Gerlinde Oberndorfer, MTD vom Auftraggeber vorab zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch richtet Gerlinde Oberndorfer, MTD für diese Beträge ein Sonderkonto ein.
10.3.3. Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch Gerlinde Oberndorfer, MTD in schriftlicher Form zu erfolgen.
10.4. Versicherung
10.4.1. Die Auswahl, den Abschluss sowie die Kosten einer etwaigen ausreichenden Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt der Auftraggeber.
11. Honorar
11.1. Wenn nicht anderes vereinbart ist, besteht der Honoraranspruch von Gerlinde Oberndorfer, MTD entsprechend dem Leistungsfortschritt, d.h. im Ausmaß des Fertigstellungsgrades. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
11.2. Für die beauftragten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte wird das Honorar zwischen Gerlinde Oberndorfer, MTD und dem Auftraggeber im Voraus vereinbart. Das vereinbarte Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Zweifel gebührt ein angemessenes Honorar.
11.3. Alle Leistungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Gerlinde Oberndorfer, MTD erwachsenden Barauslagen (z.B. Fahrtspesen, Reisekosten, Satz- und Druckkosten, Fotokosten, Bewirtungsspesen, Fremdhonorare, Raummieten, Mieten für technische Ausrüstung, Botenspesen etc.) sind im vereinbarten Honorar nicht enthalten und vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen etc.) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.
11.4. Gerlinde Oberndorfer, MTD wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
11.5. Vereinbarte Beratungs- und/oder Trainingstermine können vom Kunden bis 80 Tage vor dem geplanten Termin kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung im Zeitraum von 60 bis 79 Tagen vor dem geplanten Termin sind vom Kunden 30 % des veranschlagten Honorars zu bezahlen, zwischen 59 und 40 Tagen sind 50 % des veranschlagten Honorars zu bezahlen. Bei einer Stornierung, welche kürzer als 40 Tage vor dem geplanten Termin erfolgt, ist vom Kunden das gesamte veranschlagte Honorar zu bezahlen. § 1168 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
11.6. Sollte Gerlinde Oberndorfer, MTD die vereinbarte Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt infolge höherer Gewalt (z.B. Krankheit an einem Workshop-Termin) nicht erbringen können, wird die Leistung zu einem einvernehmlich zu vereinbarenden späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist ein Einvernehmen dazu nicht zu erreichen, werden 20 % des zu leistenden Gesamthonorars fällig. Gerlinde Oberndorfer, MTD übernimmt keine etwaigen Kosten (z.B. Reisespesen), die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang entstehen.
11.7. Kostenvoranschläge von Gerlinde Oberndorfer, MTD sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Gerlinde Oberndorfer, MTD schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Gerlinde Oberndorfer, MTD den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
11.8. Für alle Arbeiten von Gerlinde Oberndorfer, MTD, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Gerlinde Oberndorfer, MTD das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird einvernehmlich abbedungen.
11.9. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Gerlinde Oberndorfer, MTD von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
12. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
12.1. Die Rechnungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem von der EZB verlautbarten Basiszinssatz als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gerlinde Oberndorfer, MTD.
12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie ein Mahnschreiben eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
12.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann Gerlinde Oberndorfer, MTD das Honorar für sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Gerlinde Oberndorfer, MTD ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Gerlinde Oberndorfer, MTD für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
12.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Gerlinde Oberndorfer, MTD aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers wurde von Gerlinde Oberndorfer, MTD schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
13. Dauer des Vertrages
13.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Leistungen.
13.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden oder
- wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Gerlinde Oberndorfer, MTD. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg zuständig.